Die Geschworenen werden von den Gemeinden auf eine Amtsdauer von 6 Jahren gewählt. Jede Gemeinde hat pro 1000 Einwohner (und einen allfälligen Rest von mehr als 500 Einwohner) Anspruch auf 1 Geschworenen. Gewählt werden die Geschworenen entsprechend der Gemeindeorganisation durch die Stimmberechtigten oder das Gemeindeparlament. Für die Amtsdauer 1995 - 2001 umfasst die sog. Urliste im Kanton über 1100 Geschworene.
Spätestens drei Wochen vor der Gerichtsverhandlung lost der Präsident des Geschworenengerichtes in einer (öffentlichen) Auslosung zunächst 28 Geschworene aus. Diese bilden die sog. Sitzungsliste Geschworene, die in der laufenden Amtsdauer schon einer Sitzung des Geschworenengerichtes beigewohnt haben, bleiben unberücksichtigt.
Der Ankläger und der Angeklagte sind berechtigt, je 4 Geschworene ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Beträgt am Schluss die Zahl der nicht abgelehnten oder nicht verhinderten Geschworenen mehr als 12, werden vom Präsidenten in einer zweiten Auslosung 12 ausgelost, welche dann zur Sitzung eingeladen werden. Diese bilden die sog. Spruchliste.
Am Eröffnungstag der Verhandlungen werden dann schliesslich diejenigen 9 Geschworenen ausgelost, welche am Prozess mitzuwirken haben. Anschliessend werden diese Geschworenen vom Präsidenten in ihre Aufgabe eingeführt. Dieser erste Teil der Session, der um 08.15 Uhr beginnt, ist für das Publikum öffentlich.
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